Landtag

Am Augustiner-Keller in der Arnulfstraße in München verweist ein Schild auf das Hausrecht und untersagt damit den Konsum von Cannabis in jeglicher Form. Das betrifft auch den zugehörigen großen Biergarten. CSU und Freie Wähler wollen nun auch ein gesetzliches Verbot schaffen. (Foto: dpa/Simon Sachseder)

07.05.2024

Koalition bringt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten auf den Weg

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür planen CSU und Freie Wähler nun Kiff-Verbote für konkrete Bereiche – und das möglichst schnell

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot insbesondere für Volksfeste und Biergärten aufs Tempo: Die beiden Fraktionen brachten dazu am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Indem die Landtagsfraktionen die nötigen Gesetzesänderungen formal in die Wege leiten und nicht das Kabinett, kann das gesamte Verfahren beschleunigt werden.

"Die erste Lesung erfolgt bereits nächste Woche im Plenum, am 11. Juni befasst sich der Gesundheitsausschuss damit, und im Juli soll das Gesetz dann noch vor der Sommerpause verabschiedet werden", sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe damit nun einen klaren Fahrplan. "Es ist wichtig, dass wir jetzt schnell klare Vorgaben schaffen, damit alle Beteiligten wissen, woran sie sind und welche Regeln gelten."

Die Pläne für eine weitergehende Einschränkung der Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis hatte schon das Kabinett beraten und vorgestellt. Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen setzt die Pläne nun um. 

Umfangreiches Verbot

Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Denn zwar untersagt das Cannabisgesetz des Bundes das Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Erklärtes Ziel von CSU und Freien Wählern ist es jedenfalls, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem wollen CSU und Freie Wähler das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Zudem soll mit dem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen das angekündigte Cannabis-Verbot für das komplette Landtagsgelände in die Tat umgesetzt werden. (Christoph Trost, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.